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Beitragsordnung des Vereins- Besondere Kinder Gera & Landkreis Greiz (gemäß § 7 Abs.2 der Vereinssatzung).
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen (§7 ,§8 der Satzung) und Gebühren an den Verein.
Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beträge treten am 31.01.2014 in Kraft.
3. Jahresbeiträge:
Alle Mitgliedsformen sind Jahresbeiträge
01 Aktive Mitglieder EUR 60,-
02 Elternpaare EUR 60,-
03 Ehrenmitglieder beitragsfrei
04 Fördermitglied EUR 30,-
05 Passive Mitglieder EUR 60,-
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Die Aufnahmegebühr in den Verein entfällt.
4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
5. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Überweisungsverfahren und Barzahlung zum 31.01. jeden Jahres.
Neumitglieder entrichten diesen Beitrag ,14 Tage nach Mitgliedsaufnahme.
6. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR 1,- zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 1,- pro Mahnung erhoben. Beitragskonto Bank: Sparkasse Gera – Greiz IBAN: DE30 8305 0000 0014 2342 97 BIC: HELADEF1GER
7. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
8. Neue Mitglieder die im Laufe des Jahres dem Verein beitreten, zahlen monatsanteilig den Jahresbeitrag bis zum Ende des Kalenderjahres.
9. Der Vereinsaustritt ist nur entspr. §6 Abs. 6 + 8 der Satzung möglich. 11. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Stand:21.04.2015