Viele Menschen verbinden das Wort Inklusion mit Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen,
Das Wort Inklusion bezieht sich jedoch auf alle Menschen in der Gesellschaft.
Allen Menschen muss es möglich sein, an unserer Gesellschaft teilzuhaben.
So steht es in unserem Grundgesetz und […“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Art. 3 Abs. 3 GG)]
Darüber hinaus wird der Begriff Inklusion häufig inhaltlich missverstanden und mit Integration verwechselt.
Es ist daher unerlässlich, den Begriff der Inklusion verständlich zu definieren und ihn klar von Begriffen wie Integration, Exklusion und Separation abzugrenzen.
Politik und Verwaltungen beschäftigen sich zunehmend mit dem Thema Inklusion, zum Teil ausgelöst durch den Druck völkerrechtlicher Verträge (UN-BRK, NAP 0.0),
aber wir erleben oft, dass auch hier der Begriff Inklusion nicht immer zielführend verstanden wird.
Um Inklusion verständlicher zu machen, möchten wir Ihnen die aktuelle Situation in der Gesellschaft aufzeigen, indem wir die Begriffe Integration, Exklusion und
Separation erläutern.
Integration: Menschen werden in eine bestehende Gesellschaft oder ein bestehendes System eingegliedert. Die Stärken und Schwächen des Einzelnen werden nicht berücksichtigt.
Exklusion: Allgemeine Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Bestimmte Menschengruppen werden von vornherein ausgeschlossen und dementsprechend exkludiert.
Separation: Menschen werden klar von der Gesellschaft getrennt (separiert), z.B. in Förderschulen oder Werkstatt für behinderte Menschen.
Inklusion fordert die selbstverständliche gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen mit ihren Stärken und Schwächen.
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